basenfasten - die wacker-methode
Helmertstraße 17 , 68219 Mannheim

Gesund durchstarten mit Medical Basenfasten nach Wacker
Das Basenfasten nach Wacker erfreut sich wachsender Beliebtheit – als sanfte, alltagstaugliche Methode zur Entlastung des Körpers, zur Förderung des Wohlbefindens und zur nachhaltigen Umstellung der Lebensweise. In ausgewählten Basenfasten Hotels lässt sich diese Form des Fastens auch unter medizinischer Begleitung erleben – für alle, die ihre Gesundheit gezielt unterstützen möchten oder individuelle gesundheitliche Bedürfnisse mitbringen.
Die klassische Basenfasten-Kur nach Wacker ist so konzipiert, dass sie in der Regel problemlos ohne medizinische Betreuung durchgeführt werden kann. Sie versteht sich als Gesundheitsurlaub, der den Einstieg in eine ausgewogene, basenreiche Ernährung erleichtert und die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert. Doch nicht jeder Mensch startet unter den gleichen Bedingungen. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Problemen, sowie für jene, die regelmäßig Medikamente einnehmen, kann eine ärztliche Begleitung während des Fastens sinnvoll und beruhigend sein.
Im Rahmen des Medical Basenfastens werden die individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen der Gäste berücksichtigt. Speziell geschulte Ärzte oder Therapeuten passen die Kur an die persönlichen Bedürfnisse an – für ein sicheres, effektives und ganzheitlich unterstützendes Fastenerlebnis.
Das Basenfasten nach der von Sabine Wacker entwickelten Methode ist keine klassische Fastenkur, sondern ein bewusster Verzicht auf säurebildende Lebensmittel. Frische, basische Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Keimlinge, Nüsse und hochwertige Pflanzenöle stehen im Mittelpunkt und helfen dem Körper, sein Säure-Basen-Gleichgewicht auf sanfte Weise wiederherzustellen. Wer seinen Gesundheitsurlaub auf eine fundierte medizinische Basis stellen möchte, findet im Rahmen der Medical Basenfasten-Angebote eine Vielzahl an passenden Möglichkeiten.
Information
Zeichen: 1926
Abdruck: honorarfrei
Belegexemplar erbeten